Rechtsform  
Gründen mit ganz wenig Geld
 Beschränkt haften mit nur einem Euro Startgeld - ab 2008 soll es möglich sein.
Dazu DIHK-Expertin Annika Böhm.
   
impulse: Nach 27 Jahren soll das GmbH-Recht jetzt entstaubt und an europäische Verhältnisse angepasst werden. Sind Sie mit dem Entwurf zufrieden?
Böhm: Mein erster Eindruck fällt sehr positiv aus. Die Diskussionen über die GmbH-Reform haben sich zwar lange hingezogen. Aber das Warten hat sich aus Sicht der Wirtschaft gelohnt. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung entdecken wir viele Verbesserungen für Existenzgründer und Unternehmer.
impulse: Gilt dies auch für die neue Unternehmergesellschaft?
Böhm: Ja, sicher. Diese Option entspricht den Forderungen vieler Existenzgründer und Unternehmen. Gründer können die Unternehmergesellschaft bereits mit einem Euro Mindestkapital starten. Zugleich ist die Haftung der Gesellschafter ebenso beschränkt wie bei der GmbH. Wer bislang auf die britische Limited geschaut hat, findet nun eine deutsche Alternative.
impulse: Welche Pflichten gelten noch für die Unternehmergesellschaft?
Böhm: Es müssen alle gängigen GmbH-Pflichten erfüllt werden, auch die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten. Zudem ist so lange ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzubringen, bis das Stammkapital auf 10000 Euro erhöht werden kann.
impulse: Ist diese gesetzliche Rücklage nicht ein Gründungshindernis? Schließlich sind Gewinne besonders in der Anfangsphase einer Firma knapp.
Böhm: Das sehe ich nicht so. Fallen die Jahresüberschüsse niedrig aus, bleibt die Rücklage gering. Oberstes Ziel der Reform ist doch, Gründern den Start zu erleichtern. In den Jahren danach muss Gesellschaftskapital angespart werden. Denn es gilt generell: Ein gewisses Maß an Eigenkapital ist langfristig für eine gesunde Firma unabdingbar.
impulse: Auch die GmbH, die von vielen Gründern als immens bürokratisch empfunden wird, soll bald einfacher zu handhaben sein. Wie beurteilen Sie die geplanten Veränderungen zu diesem Punkt?
Böhm: Da gibt es künftig gleich mehrere Erleichterungen. So lässt sich zum Beispiel bei einfachen Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern und nur einem Geschäftsführer eine Mustersatzung verwenden. Eine Beurkundung der Satzung ist dann nicht notwendig. Ist nicht die notarielle Beglaubigung nach wie vor notwendig? Nur für die Unterschriften der Gesellschafter, damit diese identifiziert werden können.
impulse: Und was passiert, wenn später in der Satzung der Gesellschaft Änderungen fällig werden?
Böhm: Das kommt auf den Einzelfall an: Bleiben die Änderungen im Rahmen der Mustersatzung, ist der Notar entbehrlich. Zum Beispiel wenn sich nur der Name oder der Sitz der Gesellschaft ändert oder das Stammkapital erhöht wird. Erweitert die Gesellschaft aber beispielsweise ihren Geschäftszweck über die Möglichkeiten hinaus, welche die Mustersatzung bietet, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
impulse: Wie kann der Gesellschaftszweck laut Mustersatzung aussehen?
Böhm: Der Unternehmensgegenstand kann aus drei Bereichen ausgewählt werden. Nämlich: der Handel mit Waren, die Produktion oder das Erbringen von Dienstleistungen. Kombinationen oder Erweiterungen des Unternehmensgegenstands sind mit der Mustersatzung nicht möglich. Wollen die Gründer zum Beispiel den Unternehmensgegenstand konkretisieren, geht dies nur mit Beurkundung durch einen Notar.
impulse: Wann tritt die GmbH-Reform Ihrer Einschätzung nach in Kraft?
Böhm: Wichtig ist, dass die Änderungen nicht durch langwierige parlamentarische Beratungen aufgehalten werden. Wir hoffen auf den 1. Januar 2008.
impulse: Wird dann der Run auf die Limited rapide nachlassen?
Böhm: Es wird sich zeigen, ob die Unternehmergesellschaft eine echte Alternative ist. Das entscheiden die Gründer.
   
 Schutz vor Haftung: Die neuen Alternativen zur GmbH  
 Mit diesen vier Rechtsformen können Gründer künftig mit vertretbarem Aufwand ihre persönliche Haftung vermeiden.  
      
Auf einem Blick: Die wichtigsten Merkmale 
Alte GmbH
Neue GmbH
Unternehmergesllschaft
Limited
Mindestkapital
25.000 Euro
10.000 Euro
1 Euro
10 Euro
Gründung
Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) muss notariell beurkundet werden.
Die Firma ist außerdem im Handelsregister einzutragen.

Mit Mustersatzung ist keine natarielle Beurkundung notig.
Handelsregistereintrag ist vorgeschrieben.
Mit Mustersatzung ist keine natarielle Beurkundung notig.
Handelsregistereintrag ist vorgeschrieben.
Lediglich der Gesellschaftsvertrag muss beimHandelsregister eingereicht werden.
  
  
     
Bürokratie
Ist recht umfangreich. Zum Beispiel: Sämtliche Änderungen der Unternehmenssatzung oder die Aufnahme neuer Gesellschafter in die Firma bedürfen der Mitwirkung eines Notars, der die Beurkundung vornehmen muss.
Änderungen der Satzung sind ohne Notar möglich, wenn weiterhin die Mustersatzung gilt. Der Notar ist nur aufzusuchen, wenn die Satzung etwa um einen zweiten Gesellschaftszweck erweitert oder komplett neu gefasst werden soll.
Dei Gesellschafter müssen ein Viertel des Gewinns in eine spezielle Rücklage stecken - bis sie das sonst übliche Stammkapital von 10.000 Euro aufgebracht haben. Ansonsten gelten die gleichen Vorschriften wie bei der neuen GmbH.
Neben einem Director - in der Regel der Gründer - ist eine weitere Person zum Company Secretary zu berufen. Dieser ist Ansprechpartner für sämtliche Behörden. Hört sich kompliziert an, ist aber nicht weiter aufwendig.

  
  
   
   
 
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