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| Gründen
mit ganz wenig Geld |
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| | Beschränkt
haften mit nur einem Euro Startgeld - ab 2008 soll es möglich sein. Dazu
DIHK-Expertin Annika Böhm. |
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| impulse:
Nach 27 Jahren soll das GmbH-Recht jetzt entstaubt und an europäische
Verhältnisse angepasst werden. Sind Sie mit dem Entwurf zufrieden? |
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| Böhm:
Mein erster Eindruck fällt sehr positiv aus. Die Diskussionen über
die GmbH-Reform haben sich zwar lange hingezogen. Aber das Warten hat sich aus
Sicht der Wirtschaft gelohnt. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung entdecken wir
viele Verbesserungen für Existenzgründer und Unternehmer. |
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| impulse:
Gilt dies auch für die neue Unternehmergesellschaft? |
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| Böhm:
Ja, sicher. Diese Option entspricht den Forderungen vieler Existenzgründer
und Unternehmen. Gründer können die Unternehmergesellschaft bereits
mit einem Euro Mindestkapital starten. Zugleich ist die Haftung der Gesellschafter
ebenso beschränkt wie bei der GmbH. Wer bislang auf die britische Limited
geschaut hat, findet nun eine deutsche Alternative. |
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| impulse:
Welche Pflichten gelten noch für die Unternehmergesellschaft? |
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| Böhm:
Es müssen alle gängigen GmbH-Pflichten erfüllt werden, auch
die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten. Zudem ist so lange ein Viertel des
Jahresüberschusses in eine Rücklage einzubringen, bis das Stammkapital
auf 10000 Euro erhöht werden kann. |
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| impulse:
Ist diese gesetzliche Rücklage nicht ein Gründungshindernis? Schließlich
sind Gewinne besonders in der Anfangsphase einer Firma knapp. |
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| Böhm:
Das sehe ich nicht so. Fallen die Jahresüberschüsse niedrig aus,
bleibt die Rücklage gering. Oberstes Ziel der Reform ist doch, Gründern
den Start zu erleichtern. In den Jahren danach muss Gesellschaftskapital angespart
werden. Denn es gilt generell: Ein gewisses Maß an Eigenkapital ist langfristig
für eine gesunde Firma unabdingbar. |
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| impulse:
Auch die GmbH, die von vielen Gründern als immens bürokratisch
empfunden wird, soll bald einfacher zu handhaben sein. Wie beurteilen Sie die
geplanten Veränderungen zu diesem Punkt? |
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| Böhm:
Da gibt es künftig gleich mehrere Erleichterungen. So lässt sich
zum Beispiel bei einfachen Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern und
nur einem Geschäftsführer eine Mustersatzung verwenden. Eine Beurkundung
der Satzung ist dann nicht notwendig. Ist nicht die notarielle Beglaubigung nach
wie vor notwendig? Nur für die Unterschriften der Gesellschafter, damit diese
identifiziert werden können. |
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| impulse:
Und was passiert, wenn später in der Satzung der Gesellschaft Änderungen
fällig werden? |
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| Böhm:
Das kommt auf den Einzelfall an: Bleiben die Änderungen im Rahmen der
Mustersatzung, ist der Notar entbehrlich. Zum Beispiel wenn sich nur der Name
oder der Sitz der Gesellschaft ändert oder das Stammkapital erhöht wird.
Erweitert die Gesellschaft aber beispielsweise ihren Geschäftszweck über
die Möglichkeiten hinaus, welche die Mustersatzung bietet, ist eine notarielle
Beurkundung erforderlich. |
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| impulse:
Wie kann der Gesellschaftszweck laut Mustersatzung aussehen? |
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| Böhm:
Der Unternehmensgegenstand kann aus drei Bereichen ausgewählt werden.
Nämlich: der Handel mit Waren, die Produktion oder das Erbringen von Dienstleistungen.
Kombinationen oder Erweiterungen des Unternehmensgegenstands sind mit der Mustersatzung
nicht möglich. Wollen die Gründer zum Beispiel den Unternehmensgegenstand
konkretisieren, geht dies nur mit Beurkundung durch einen Notar. |
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| impulse:
Wann tritt die GmbH-Reform Ihrer Einschätzung nach in Kraft? |
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| Böhm:
Wichtig ist, dass die Änderungen nicht durch langwierige parlamentarische
Beratungen aufgehalten werden. Wir hoffen auf den 1. Januar 2008. |
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| impulse:
Wird dann der Run auf die Limited rapide nachlassen? |
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| Böhm:
Es wird sich zeigen, ob die Unternehmergesellschaft eine echte Alternative
ist. Das entscheiden die Gründer. |
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